Is the Sierra Leonean amnesty law compatible with international law?

  • Der Autor diskutiert in seinem Aufsatz kritisch den Friedensvertrag von Lomé, der am 7. Juli 1999 offiziell den bewaffneten Konflikt in Sierra Leone beendete. Nach einer kurzen Zusammenfassung der allgemeinen Regelungen des Vertrags stellt der Autor die in Artikel 9 des Abkommens vorgesehene Generalamnestie den bindenden Grundsätzen des internationalen Rechts gegenüber. Internationale Verbrechen, wie Völkermord, Kriegsverbrechen oder Folterung sind als Verstoß gegen ius cogens-Normen von allen Staaten zu verfolgen. Nach der Erörterung der betreffenden Konventionen, internationalen Abkommen und Fallentscheidungen des IGH, die diesen Grundsatz festschreiben, beschreibt er den - Friedensprozessen inhärenten - Konflikt, ein Gleichgewicht zwischen notwendiger Versöhnung und strafrechtlicher Verfolgung zu finden. Bei der Betrachtung des Fallrechts schließt Phenyo neuere Entscheidungen ein, wie die des britischen House of Lords im Fall Pinochet, die sowohl nationalen wie internationalen Gerichten das Recht auf Strafverfolgung internationalerDer Autor diskutiert in seinem Aufsatz kritisch den Friedensvertrag von Lomé, der am 7. Juli 1999 offiziell den bewaffneten Konflikt in Sierra Leone beendete. Nach einer kurzen Zusammenfassung der allgemeinen Regelungen des Vertrags stellt der Autor die in Artikel 9 des Abkommens vorgesehene Generalamnestie den bindenden Grundsätzen des internationalen Rechts gegenüber. Internationale Verbrechen, wie Völkermord, Kriegsverbrechen oder Folterung sind als Verstoß gegen ius cogens-Normen von allen Staaten zu verfolgen. Nach der Erörterung der betreffenden Konventionen, internationalen Abkommen und Fallentscheidungen des IGH, die diesen Grundsatz festschreiben, beschreibt er den - Friedensprozessen inhärenten - Konflikt, ein Gleichgewicht zwischen notwendiger Versöhnung und strafrechtlicher Verfolgung zu finden. Bei der Betrachtung des Fallrechts schließt Phenyo neuere Entscheidungen ein, wie die des britischen House of Lords im Fall Pinochet, die sowohl nationalen wie internationalen Gerichten das Recht auf Strafverfolgung internationaler Verbrechen zugestand. Stellvertretend für die weite Kritik der Generalamnestie des Lomé-Abkommens zitiert der Autor den VN-Generalsekretär Kofi Annan, der die Generalamnestie als unvereinbar mit der Tätigkeit und Aufgabe der internationalen Straftribunale in Den Haag und Arusha sowie des zukünftigen Internationalen Strafgerichtshofes ansieht. Phenyo schließt sich mit seiner kurzen Analyse des Friedensabkommens der kritischen Haltung Annans an und sieht nur eine geringe Möglichkeit für die Durchsetzung der fraglichen Amnestie, deren Gültigkeit durch die wiederaufgeflammten Kämpfe in Sierra Leone auch faktisch in Frage gestellt worden sind. (trai)show moreshow less

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Metadaten
Author details:Phenyo Keiseng Rakate
URN:urn:nbn:de:kobv:517-opus-44193
ISSN:1434-2820
Title of parent work (German):MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen
Publication type:Article
Language:English
Publication year:2000
Publishing institution:Universität Potsdam
Release date:2010/07/14
Volume:5
Issue:3
First page:151
Last Page:154
Source:MenschenRechtsMagazin : Informationen | Meinungen | Analysen. - ISSN 1434-2820. - 5 (2000), 3. S. 151 - 154
Organizational units:Zentrale und wissenschaftliche Einrichtungen / MenschenRechtsZentrum
DDC classification:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Collection(s):Universität Potsdam / Zeitschriften / MenschenRechtsMagazin / MRM 5 (2000) 3
License (German):License LogoKeine öffentliche Lizenz: Unter Urheberrechtsschutz
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