Zum Verhältnis von Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht

  • Behandelte Themen sind: 1. Menschenrechte gelten während bewaffneter Konflikte grund sätzlich fort. Sie gelten damit gleichzeitig und nicht alternativ zum humanitären Völker recht. 2. Hoheitsgewalt und damit die Anwendbarkeit der genannten Menschen rechts verträge kann grundsätzlich auch bei Kampfeinsätzen vorliegen. 3. Das Verhältnis beider Rechtsgebiete ist eines wechselseitiger Ergänzung. 4. Mögliche Widersprüche zwischen den beiden Rechtsgebieten können überwiegend durch Auslegung oder mittels vorhandener Notstands klauseln ausge räumt werden. 5. Können Widersprüche nicht durch Auslegung oder Derogation ausgeräumt werden, gehen im Einzelfall die Normen des humanitären Völkerrechts als speziellere vor (lex specialis derogat legi ge nerali). 6. Die komplexe und umfangreiche Materie beider Rechtsgebiete läßt sich auf ein solches „Destillat“( bringen, das sich in Ausbildung und Training ver mitteln läßt und auch für die sich im Feld oder auf See befindlichen Truppen praktikabel ist.

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Metadaten
Author details:Bernhard Schäfer
URN:urn:nbn:de:kobv:517-opus-21722
Title of parent work (German):Menschenrechtsbindung bei Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte : Expertengespräch
Publication type:Article
Language:German
Publication year:2006
Publishing institution:Universität Potsdam
Release date:2008/09/26
Tag:Auslandseinsatz; Bundeswehr; Menschenrecht; Menschenrechtsverletzungen; Völkerrecht
GND Keyword:Menschenrecht; Deutschland / Bundeswehr
First page:5
Last Page:8
Source:Menschenrechtsbindung bei Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte : Expertengespräch
RVK - Regensburg classification:PR 2622
RVK - Regensburg classification:PR 2207
RVK - Regensburg classification:MK 1600
RVK - Regensburg classification:PL 400
Organizational units:Zentrale und wissenschaftliche Einrichtungen / MenschenRechtsZentrum
DDC classification:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Collection(s):Universität Potsdam / Sammelwerke (nicht fortlaufend) / Menschenrechtsbindung bei Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte : Expertengespräch / Einzelbeiträge
License (German):License LogoKeine öffentliche Lizenz: Unter Urheberrechtsschutz
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