Rechtliche Rahmenbedingungen

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Einreichen einer Publikation (Checkliste)
Veröffentlichungsrechte | Werknutzung | Creative-Commons-Lizenzierung | Informationsplattform

Veröffentlichung von Werken auf dem Publikationsserver

Bei einer Online-Veröffentlichung auf dem Publikationsserver der Universität Potsdam verbleiben die Verwertungsrechte am veröffentlichten Werk für alle Nutzungen bei den bisherigen Rechteinhabern, d. h. bei den Autoren des Werkes bzw. im Fall einer Übertragung der Rechte durch den Urheber bei den Herausgebern oder Verwertern des Werkes.

Die Rechteinhaber übertragen lediglich das einfache Nutzungsrecht zur Online-Veröffentlichung und die zur digitalen Langzeitarchivierung notwendigen Rechte an die Universität Potsdam.

Die Autoren behalten somit das Recht, die Arbeit auch an anderer Stelle gedruckt oder online zu veröffentlichen. Zur Open-Access-Politik der Universität siehe auch die Informationen zu ..> Open Access an der Universität Potsdam, insbesondere auch die ..> Open-Access-Leitlinien des Publikationsservers.

Ein Verweis auf eine parallel erschienene Printversion kann auf der Einstiegsseite der Online-Publikation erfolgen.
(Siehe auch ..> FAQ)

Die Rechteinhaber versichern in einer handschriftlich zu unterzeichnenden Einverständniserklärung,

  1. a) dass sie der Universität Potsdam, vertreten durch die Universitätsbibliothek, das einfache und dauerhafte Recht übertragen, das Werk im Internet zu veröffentlichen und

  2. b) dass Rechte Dritter mit der Veröffentlichung nicht verletzt werden und die Universität Potsdam von Ansprüchen Dritter freigestellt wird,

  3. c) dass die Deutsche Nationalbibliothek, die Publikation archivieren und ggf. auf ihren Servern öffentlich bereitstellen darf,

  4. d) dass das Werk aus Gründen der Archivierung und Bestandserhaltung ggf. in ein anderes Format konvertiert werden darf und

  5.     bei Dissertationen zusätzlich
    e) dass die Arbeit der zur Veröffentlichung freigegebenen Arbeit entspricht und identisch ist mit den zugleich eingereichten Druckexemplaren.

Achtung!!!

  • Die Übertragung von Rechten setzt voraus, dass Sie auch Inhaber der zu übertragenden Rechte sind, d. h. bitte prüfen Sie die rechtliche Situation der von Ihnen verwendeten Texte und Abbildungen aus fremder Urheberschaft. Wir beraten Sie in diesem Punkt gern.

  • Bei der Zweitveröffentlichung können Sie keine ausschließlichen Rechte mehr an einen Dritten übertragen. Ausschließliche Rechte sollten Sie, wenn möglich, nie übertragen. Sichern Sie sich in den Verlagsverträgen immer Ihre Urheberrechte zur Verwertung und Nutzung Ihres eigenen Werkes.

Nutzungsrechte der Allgemeinheit am veröffentlichten Werk

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), wenn und soweit der Urheber bzw. Rechtsinhaber für bestimmte Verwertungsrechte nicht durch die Vergabe einer Creative Commons-Lizenz besondere Bedingungen vereinbart hat.

Gemäß § 53 des Urheberrechtsgesetzes ist der Leser berechtigt, persönliche Kopien und Ausdrucke für den eigenen wissenschaftlichen oder nichtkommerziellen Gebrauch zu erstellen. Außerdem gelten die Schrankenbestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (§§ 44a - 63a UrhG).

Eine weitergehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen, vorherigen und schriftlichen Genehmigung des Urhebers bzw. des Rechteinhabers. Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften verantwortlich. Er kann für Missbrauch haftbar gemacht werden.

Vergabe einer Creative Commons Lizenz

Zur Modifikation des strengen urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungskorsetts, das dem Schöpfer eines Werkes (bzw. dem Erwerber der Verwertungsrechte, z. B. einem Verlag) umfangreiche Schutz- und Abwehrrechte zuweist, kann das Werk unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht werden. Die Creative-Commons-Lizenzierung ermöglicht es im Sinne von Open Access (siehe http://opus.kobv.de/ubp/doku/oa_start.php) von bestimmten Regelungen des Urheberrechts abzuweichen. Dadurch sollen Barrieren für die Wissensverbreitung im Forschungs- und Kulturbereich abgebaut werden, um z. B. Bearbeitungen des Werkes in einer anderen Sprache zu ermöglichen. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Creative-Commons-Organisation:
http://de.creativecommons.org/faq.html

Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt über individuell auswählbare Standardlizenzmodelle. Das Urheberpersönlichkeitsrecht, also die Urheberschaft selbst, wird durch eine CC-Lizenz nicht berührt, d. h. der Urheber muss bei jeder Verwertung genannt werden. Es kann jedoch die Weitergabe von Werkkopien an andere ohne Einwilligung des Urhebers genehmigt werden, gegebenenfalls unter Ausschluss der kommerziellen Nutzung des lizenzierten Werkes. Für Dokumente, die auf dem Publikationsserver veröffentlicht werden, bieten wir folgende von uns als sinnvoll erachtete Bedingungskombinationen zur Vergabe an:
http://opus.kobv.de/ubp/uni/licenses.php
Die Lizenz können Sie bei der Anmeldung Ihrer Publikation unter http://opus.kobv.de/ubp/uni/index.php auswählen.

Achtung!!!

Die Vergabe einer CC-Lizenz ist nur möglich, wenn und soweit Sie auch über die dem Umfang der eingeräumten Lizenz entsprechenden Rechte verfügen. Sollten Sie z. B. bei einer kumulativen Habilitationsschrift von einem verfügungsberechtigten Verlag das einfache Online-Veröffentlichungsrecht eines Zeitschriftenaufsatzes im Rahmen Ihrer Arbeit erhalten, so können Sie das auf dem Publikationsserver eingestellte Werk nicht unter einer CC-Lizenz veröffentlichen.

Ist das Werk einer Creative Commons-Lizenz unterstellt, verweist ein Link auf der Einstiegsseite der elektronischen Ressource und auf der Impressumsseite des Dokumentes auf den jeweils gültigen, rechtlich bindenden Lizenzvertrag. Außerdem werden die wesentlichen Bedingungen der Lizenz in Kurzform aufgeführt, z. B. Creative Commons - Namensnennung, Nicht kommerziell, Weitergabe zu gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland.

Informationsplattform zum Urheberrecht

Weitere Fragen beantwortet vielleicht die Knowledge Base Copyright Law. KB:Law ermöglicht es Nutzer/innen, online Antworten auf praktische rechtliche Fragen im Zusammenhang mit digitalen Medien, vor allem dem Internet, zu erhalten. Über ein Auskunftssystem können Informationen zielgruppen- und länderspezifisch sowie in mehreren Sprachen abgerufen werden. Neben dem fragenspezifischen Zugang gibt es weitere Suchoptionen (Volltextsuche, Browsen).


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Letzte Änderung: 10.11.09
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